Zuzahlungen

Gesetzlich versicherte Patienten sind verpflichtet eine Selbstbeteiligung von 10 + 10% des Rezeptwertes an die Physiotherapie Praxis zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Zuzahlung während der ersten beiden Behandlungen entrichtet werden muss.
Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, denken Sie bitte daran, den Befreiungsausweis mitzubringen.